AUFNAHME von SchülerInnen am BORG Wr. Neustadt
Das
Anmeldeformular
inklusive wichtiger Informationen zum Anmeldevorgang können Sie als
PDF-Dokument herunterladen.
1. Anmeldung
Das ausgefüllte
Anmeldeformular
ist mit den unten angeführten Beilagen
bis spätestens 24. Februar 2012
in der Direktion abzugeben.
| Öffnungszeiten des Sekretariats (2. Stock, Tür 223) während der Anmeldefrist: |
| Freitag, 03.02.2012: |
|
09.00 – 14.00 Uhr |
|
| Mo, 13.02.2012 – Fr, 24.02.2012: |
Mo – Do: |
12.00 – 15.00 Uhr |
|
| |
Freitag: |
12.00 – 14.00 Uhr |
|
|
In den Semesterferien (06.-11.02.2012) und am Faschingsdienstag (21.02.2012) ist das Sekretariat geschlossen!
|
Mitzubringen sind:
- Ansuchen
- Geburtsurkunde (Kopie)
- Jahreszeugnis der 3. Klasse (Kopie)
- Schulnachricht des 1. Semesters der 4. Klasse (in Original und Kopie!)
- Lebenslauf (handschriftlich)
- Freifächer/Unverbindliche Übungen
- Frankiertes Rückkuvert (C5 mit Sichtfenster), wenn Benachrichtung per Post erfolgen soll
2. Aufnahmebedingungen
Die Berechtigung zur Aufnahme ins BORG besteht
a) für SchülerInnen einer AHS
bei einem positiven Jahresabschluss
b) für SchülerInnen einer HS,
wenn das Jahreszeugnis für die 4. Klasse
1. in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen (Deutsch, Englisch, Mathematik)
- in der 1. Leistungsgruppe eine positive Beurteilung
- oder in der 2. Leistungsgruppe keine schlechtere Beurteilung als "Gut" aufweist
(Ausnahme: die Klassenkonferenz der Hauptschule bestätigt trotz eines "Befriedigend"
lt. §40 SchOG die Eignung zum Besuch einer AHS)
und 2. in den übrigen Pflichtgegenständen eine Beurteilung aufweist,
die nicht schlechter als "Befriedigend" ist.
AufnahmebewerberInnen, die diese Voraussetzungen trotz eines positiven Jahresabschlusses nicht erfüllen,
haben aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht gegeben sind,
eine Aufnahmeprüfung abzulegen.
(Vgl. die Termine für die schriftliche und mündliche Aufnahmeprüfung weiter unten.)
> Alle AufnahmebewerberInnen in die Sportklasse haben sich einem
sportlichen Eignungstest zu unterziehen.
> Aufnahmewerber in die Musikschwerpunktklasse
und in die
Klasse mit Instrumentalunterricht
müssen einen
musikalischen Eignungstest ablegen.
Vorkenntnisse im praktischen Musizieren sind nicht unbedingt erforderlich.
Falls diese erfreulicherweise vorhanden sind, müssen die erforderlichen Noten und
Instrumente zum Eignungstest mitgebracht werden.
3. Termine
Musikalischer Eignungstest
Musikschwerpunktklasse: Donnerstag, 1. März 2012, 8.00 - 10.00 Uhr
Instrumentalklasse: Donnerstag, 1. März 2012, 10.00 - 12.00 Uhr
Überprüft werden grundlegende musikalische Fertigkeiten:
- Rhythmus nachklatschen
- Töne und Melodien nachsingen
- Dur- und Molldreiklänge dem Gehör nach unterscheiden können
- ein vorbereitetes Lied vorsingen
- bei Vorkenntnissen am Instrument: Vorspiel erwünscht
Sportliche Überprüfung
Freitag, 2. März 2012, 8.00 - ca. 15.00 Uhr
(Turn- und Schwimmbekleidung ist mitzubringen!)
Zusage über die Aufnahme
Bis 26. März 2012 erhalten Sie von uns eine vorläufige Zusage über die Aufnahme Ihrer Tochter/Ihres Sohnes.
Vorlage der Schulerfolgsbestätigung (nur für HauptschülerInnen)
Nach der Abschlusskonferenz der Hauptschule hat jede/r SchülerIn eine von der HS-Direktion
vollständig ausgefüllte Schulerfolgsbestätigung (oder ein vorläufiges Jahreszeugnis) vorzulegen.
Bis spätestens Montag, 2. Juli 2012! (Fax genügt)
Aufnahmeprüfung
(siehe Aufnahmebedingungen!)
Schriftlich: Dienstag, 26. Juni 2012, 8.00 Uhr im Festsaal
Mündlich: Dienstag, 26. Juni 2012, ab 12.00 Uhr
Vorlage des Jahreszeugnisses
Bis Montag, 2. Juli 2012 (Fax genügt!)
Sekretariat geöffnet von 8.00 - 12.00 Uhr
Mag. Herbert Jantscher
Schulleiter